Was Frankreich gerade geändert hat
Die Meldung ging mitten im Sommer fast unter, verschiebt aber die Rechnung für viele Haushalte. Ein französischer Erlass vom 13. Juli 2026, am 17. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und seit dem 18. Juli 2026 in Kraft, nimmt reversible Luft-Luft-Wärmepumpen in die Liste der energetischen Sanierungsleistungen auf, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5,5 % gilt.
Im Klartext: Eine fest installierte reversible Klimaanlage, die im Sommer kühlt und im Winter heizt, fällt auf der Rechnung des Installateurs von 10 auf 5,5 % Mehrwertsteuer. Symbolisch ist das mindestens so wichtig wie finanziell. Zum ersten Mal wird ein Gerät, das lange als reiner Sommerkomfort galt, wie eine energetische Sanierungsmaßnahme behandelt.
Die Bedingungen sind streng und müssen alle zugleich erfüllt sein: dauerhafte Installation, Energieklasse A++ als Mono-Split oder A+ als Multi-Split bis 12 kW, und zwar im Heiz- wie im Kühlbetrieb, ein Kältemittel innerhalb der Grenzwerte der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, eine digitale Fernsteuerung sowie eine Wohnung, die seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt ist. Fehlt ein Punkt, gilt wieder der Regelsatz.
Für Sie in Deutschland gilt davon nichts unmittelbar. Interessant ist die Grenze, die Frankreich zieht, denn sie ist dieselbe, die Berlin und London längst ziehen.
Was in Deutschland und Großbritannien gilt
Drei Länder, drei Instrumente, ein gemeinsamer Nenner.
Deutschland: Förderung statt Steuersenkung
Auf eine Klimaanlage zahlen Sie hier weiterhin 19 % Mehrwertsteuer, ob mobil oder fest installiert. Der Hebel liegt anderswo, nämlich in der Heizungsförderung der KfW (Programm 458). Sie deckt 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten ab, bei einem Einfamilienhaus auf Basis von bis zu 28.000 Euro förderfähiger Kosten, und die KfW nennt die Luft-Luft-Wärmepumpe als Klima-Split-Anlage ausdrücklich als förderfähige Technik.
Der Haken steckt im Wort Heizungsförderung. Gefördert wird die Anlage nur, wenn sie die Heizung tatsächlich ersetzt und die technischen Anforderungen des Programms erfüllt. Ein Gerät, das ausschließlich kühlt, bekommt keinen Cent. Ein mobiles Klimagerät ohnehin nicht.
Bleibt für alle anderen der Handwerkerbonus nach § 35a EStG: 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, nie auf das Material, nur bei Überweisung und nicht kombinierbar mit einer KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme. Das ist bescheiden, aber es ist etwas.
Großbritannien: Nullsatz bis 2027
Seit dem 1. Mai 2023 ist der Einbau energiesparender Materialien in Wohngebäuden dort mit 0 % Mehrwertsteuer belegt, befristet bis zum 31. März 2027, danach 5 %. Luft-Wärmepumpen stehen auf der Liste, und ein fest installiertes reversibles Splitgerät zählt dazu. Die britische Verwaltungsvorschrift sagt allerdings genauso klar, dass nur dauerhaft befestigte, nicht tragbare oder bewegliche Geräte begünstigt sind.
Warum mobile Klimageräte nie profitieren
Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht, und die Antwort ruht auf zwei Gründen, die sich addieren.
Erstens: keine dauerhafte Installation
Keiner der Texte spricht von Klimaanlagen. Alle sprechen von Wärmepumpen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft in einem Gebäude installiert zu werden. Ein Monoblock, den Sie von Zimmer zu Zimmer rollen, dessen Abluftschlauch im Fensterspalt steckt und der im Oktober in den Keller wandert, erfüllt das offensichtlich nicht. Das ist kein Versehen der Verfasser, das ist der Kern der Definition.
Zweitens: keine Einbauleistung
Begünstigt ist eine Leistung: Einbau, Anpassung oder Wartung durch einen Fachbetrieb, mit dem Material auf derselben Rechnung. Nie der reine Kauf eines Geräts. Ein mobiles Klimagerät kaufen Sie im Regal oder online, stecken es selbst ein, und niemand stellt eine Einbauleistung in Rechnung.
Daraus folgt etwas, das viele übersehen: Auch ein fest installiertes Splitgerät bleibt beim Regelsatz, wenn Sie es allein kaufen. Eine Wandeinheit im Internet bestellen und selbst montieren heißt, den vollen Satz auf das Material zu zahlen und obendrein Gewährleistung und Kälteschein zu verlieren. Steuervorteil und Fachbetrieb sind untrennbar.
Nichts davon macht mobile Geräte minderwertig. Für Mieter, für Eigentümergemeinschaften, die keine Außeneinheit erlauben, für Wohnungen ohne nutzbare Fassade oder für einen echten Bedarf von zwei Wochen im Jahr bleiben sie die einzige realistische Lösung. Wir wägen das in unserem Vergleich mobile oder fest installierte Klimaanlage ausführlich ab.
Der Grenzfall des vorgefüllten Split-Klimageräts
Eine Gerätefamilie verwischt die Grenze: die vorgefüllten mobilen Splitgeräte, deren meistverkaufter Vertreter in Europa das Midea PortaSplit 12000 BTU ist. Sie haben die Architektur eines fest installierten Splitgeräts, mit Innen- und Außeneinheit und einer starren Verbindungsleitung, kommen aber ohne Kernbohrung und ohne Vakuumieren aus: Die Außeneinheit steht auf dem Balkon oder hängt am Fensterbrett.
Technisch liegt das sehr nah an einer fest installierten Anlage. Steuerlich nicht. Alle Regelungen stellen auf die dauerhafte Installation ab, und ein Gerät, das sein Besitzer aushängen, umziehen und andernorts wieder montieren soll, erfüllt das nicht. Hinzu kommt, dass meist gar keine Einbauleistung berechnet wird, weil genau das Verzichten auf den Installateur das Verkaufsargument ist.
Ergebnis: voller Steuersatz, keine Förderung, wie beim Monoblock. Das ist kein Grund, das Gerät abzuschreiben, seine 50 dB und der maßvolle Verbrauch machen es zu einem wirklich guten Kompromiss. Nur kaufen Sie es bitte nicht in der Erwartung eines Steuervorteils.
Wer zahlt was: die Übersicht
Hier die Sortierung Fall für Fall, für die Situationen, die uns tatsächlich begegnen.
| Situation | Deutschland | Frankreich | Großbritannien |
|---|---|---|---|
| Fest installiertes reversibles Mono-Split, vom Fachbetrieb eingebaut, ersetzt die Heizung | 19 %, aber KfW 458 möglich | 5,5 % | 0 % bis 31.03.2027 |
| Fest installiertes Splitgerät, das nur kühlt | 19 %, keine Förderung | 5,5 % bei erfüllten Kriterien | 0 % wenn reversibel |
| Splitgerät online gekauft und selbst montiert | 19 %, keine Förderung | 20 % | 20 % |
| Mobiles Monoblock-Klimagerät | 19 %, keine Förderung | 20 % | 20 % |
| Vorgefülltes mobiles Splitgerät | 19 %, keine Förderung | 20 % | 20 % |
| Luftkühler, Ventilator, Vernebler | 19 %, keine Förderung | 20 % | 20 % |
Die letzte Zeile verdient eine Anmerkung, weil sie ständig für Verwirrung sorgt. Ein Luftkühler ist keine Kältemaschine: Er verdunstet Wasser und senkt die gefühlte Temperatur, ganz ohne Kältemittelkreislauf. Kein Förderprogramm hat ihn je erfasst, und sein Nutzen hängt vollständig von der Luftfeuchte ab, wie wir in unserem Beitrag über Klimageräte ohne Abluftschlauch erklären.
Was das konkret spart
Die drei Instrumente sind sehr unterschiedlich viel wert, und der Abstand ist beachtlich.
- Frankreich: Ein reversibles Mono-Split mit 3,5 kW, eingebaut für 3.000 Euro netto, kostet nun 3.165 statt 3.300 Euro brutto. Ersparnis: 135 Euro. Real, aber überschaubar.
- Großbritannien: Derselbe Auftrag zu 2.500 Pfund netto kostet mit Nullsatz 2.500 statt 3.000 Pfund. Ersparnis: 500 Pfund, ab April 2027 noch rund 125 Pfund.
- Deutschland: Ersetzt eine Klima-Split-Anlage für 12.000 Euro die alte Heizung und erfüllt sie die Programmbedingungen, sind bei einem Fördersatz von 50 % rund 6.000 Euro Zuschuss möglich. Kühlt dieselbe Anlage nur, bleibt exakt null.
Kein Steuermodell verwandelt ein Projekt über mehrere tausend Euro in eine Anschaffung wie einen De’Longhi Pinguino PAC EX100 für ein paar hundert Euro. Der Abstand zwischen mobil und fest bleibt eine Größenordnung.
Der eigentliche Gewinn liegt woanders und misst sich in Jahren. Ein richtig ausgelegtes Splitgerät wie das Daikin ATXC35E oder das Atlantic Murao Access 3,5 kW verbraucht für dieselbe Kühlleistung deutlich weniger als ein mobiler Monoblock, weil es keine warme Abluft durch einen Schlauch in ein angelehntes Fenster schiebt. Und es heizt im Winter mit einer Effizienz, die kein Elektroheizkörper erreicht. Über zehn Jahre entscheidet dieser Unterschied, nicht ein paar Prozentpunkte Steuer.
Lohnt der Wechsel zur festen Anlage?
Unsere Antwort, als Händler beider Kategorien: Lassen Sie die Steuer die Entscheidung anstoßen, nicht treffen.
Fest gewinnt, wenn Ihnen die Immobilie gehört, Sie mehrere Jahre bleiben, elektrisch heizen und mehr als etwa drei Wochen im Jahr unter der Hitze leiden. Die Doppelrolle, eine Inneneinheit um 20 dB und Betriebskosten, die zwei- bis dreimal niedriger liegen, entscheiden die Frage von selbst. Steuer oder Förderung kommen obendrauf.
Mobil behält seinen Sinn, wenn Sie zur Miete wohnen, wenn die Eigentümergemeinschaft keine Außeneinheit erlaubt, wenn Sie oft umziehen oder wenn Ihr Bedarf aus ein paar heißen Nächten in einem Schlafzimmer besteht. Ein guter Monoblock mit sauber abgedichtetem Fenster schlägt ein hastig montiertes Splitgerät jederzeit. Unsere Anleitung zum Aufstellen eines mobilen Klimageräts zeigt, wie viel diese Abdichtung ausmacht.
Ein letzter Gedanke zum Zeitpunkt. Diese Maßnahmen treffen auf einen ohnehin angespannten Markt, in dem Fachbetriebe wochenlange Vorlaufzeiten nennen und die Preise spürbar gestiegen sind, wie wir in unserem Bericht über den Ansturm des Sommers 2026 beschrieben haben. Eine Steuersenkung während einer Knappheit hat einen bekannten Nebeneffekt: Ein Teil davon verschwindet in höheren Angeboten. Der beste Zeitpunkt für den Einbau einer reversiblen Klimaanlage bleibt Herbst oder Winter, wenn die Terminkalender sich lichten und Verhandeln wieder möglich wird. Bis dahin kosten eine Solltemperatur von 26 °C, tagsüber geschlossene Rollläden und nächtliches Lüften weiterhin null Steuer.



